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   RG, 22.02.1929 - I 832/28   

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https://dejure.org/1929,266
RG, 22.02.1929 - I 832/28 (https://dejure.org/1929,266)
RG, Entscheidung vom 22.02.1929 - I 832/28 (https://dejure.org/1929,266)
RG, Entscheidung vom 22. Februar 1929 - I 832/28 (https://dejure.org/1929,266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Muß die vom Finanzamt als Nebenkläger eingelegte Berufung sofort verworfen werden, wenn sich der Vertreter des Finanzamts vor Beendigung der Schlußvorträge aus der Verhandlung entfernt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 63, 53
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamburg, 25.01.2018 - 2 Rev 96/17

    Berufungsverfahren in Strafsachen: Verwerfung der Berufung des sich aus dem

    So war schon bisher nach einhelliger Auffassung eine Verwerfung wegen Nichterscheinens nicht statthaft, wenn der Angeklagte zu Beginn der Hauptverhandlung erscheint und sich erst später entfernt (BGHSt 23, 331, 332 f.; RGSt 63, 53, 57; KK-StPO/Paul § 329 Rn. 4; LR-Gössel § 329 Rn. 11).
  • BGH, 06.10.1970 - 5 StR 199/70

    Trunkenheit in der Verhandlung

    Ebenso ist nach einhelliger Ansicht die sofortige Verwerfung seiner Berufung wegen der Ausnahmenatur der Vorschrift nicht mehr statthaft, wenn der Angeklagte zu Beginn der Hauptverhandlung erschienen ist, sich aber kurz darauf wieder entfernt hat (RGSt 63, 53, 57; KMR 6. Aufl. § 329 1 a; Eb. Schmidt, Lehrkomm. z. StPO II § 329 Rdn. 9; Schneidewin NJW 1961, 841).
  • OLG Brandenburg, 07.10.2009 - 1 Ws 184/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwerfung der Berufung wegen

    Ebenso ist nach einhelliger Ansicht die sofortige Verwerfung der Berufung wegen der Ausnahmenatur der Vorschrift nicht mehr statthaft, wenn der Angeklagte zu Beginn der Hauptverhandlung erschienen ist, sich aber kurz darauf wieder entfernt hat (vgl. RGSt 63, 53, 57; BGHSt 23, 331, 332; BayObLG …
  • BGH, 19.02.1969 - 4 StR 357/68

    Finanzamt - Nebenkläger - Rechtsmittel - Steuerstrafverfahren

    Selbst wenn es von diesen Rechten keinen Gebrauch machen sollte, würde dadurch der Fortgang des Verfahrens, das ein durch öffentliche Klage eingeleitetes bleibt, nicht gehindert (RGSt 63, 53).
  • BayObLG, 21.08.1980 - RReg. 4 St 93/80

    Rechtzeitiges Erscheinen eines Angeklagten zu Beginn einer Hauptverhandlung

    In Rechtsprechung und Literatur besteht außerdem darüber Einigkeit, daß für eine Verwerfung der Berufung auch dann kein Raum ist, wenn der Angeklagte zwar rechtzeitig erschienen ist, sich aber vorzeitig wieder entfernt (BGHSt 23, 332/333; RGSt 63, 53/57; Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 329 RdNr. 8; Müller/Sax StPO 6. Aufl. § 329 Anm. 1 a).
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